Führerschein
Führerscheine aus dem EWR-Raum werden anerkannt, Fahrer aus anderen Ländern müssen einen internationalen Führerschein mit sich führen, wenn es keine bilateralen Abkommen gibt.
Kinder
Kinder unter 14 Jahre und unter 150 cm Körpergröße müssen in einem geeigneten Kindersitz sitzen.
Winterreifenpflicht
Ab 1. November bis 15. April jeden Jahres herrscht in Österreich bei winterlichen Fahrverhältnissen (Schneefall, Eis, Matsch) Winterreifenpflicht. Mehr Informationen>>>
Tempolimit
Auf Autobahnen ist für PKW im Normalfall (Verkehrstafeln!) eine maximale Geschwindigkeit von 130 km/h erlaubt, auf Landstraßen 100 km/h, im Ortsgebiet 50 km/h. In Städten kann es auch Beschränkungen auf 30 km/h geben.
Es herrscht Gurtpflicht sowohl auf den Vordersitzen, als auch auf den hinteren Sitzen.
Alkohol:
Die gesetzlich vorgeschriebene Höchstgrenze beträgt weniger als 0,5 Promille Alkoholgehalt im Blut. Probeführerscheinbesitzer, LKW-Lenker und Busfahrer dürfen nicht mehr als 0,1 Promille haben. Die Konsequenzen bei einem höheren Promille-Gehalt können drastisch sein.
Rettungsgasse
Das Bilden der Rettungsgasse ist Pflicht. Im Falle eines Staus müssen alle Fahrzeuge auf mehrspurigen Straßen, die auf der linken Fahrspur sind, sich ganz links einreihen, alle anderen Fahrzeuge (rechte und ev. 2. rechte Fahrspur) ganz nach rechts (inkl. Pannenstreifen) einordnen, damit eine Rettungsgasse für Rettungsfahrzeuge und Polizei gebildet werden kann.
Warnweste
In jedem Fahrzeug muss eine Warnweste mitgeführt werden. Diese Warnweste ist beim Aussteigen aus dem Auto außerhalb von geschlossenen Ortschaften im Falle einer Panne unbedingt über die Kleidung anzuziehen. Die Polizei kontrolliert das Vorhandensein einer reflektierenden Warnweste.
Vignette
Auf Autobahnen und den meisten Schnellstraßen gilt Vignettenpflicht. Es gibt Vignetten für 10 Tage, 2 Monate oder 1 Jahr. Die Vignetten können bei den Automobilclubs ÖAMTC und ARBÖ, bei den meisten Trafiken (Tabakhändler, Kiosk) und bei vielen Tankstellen, insbesondere im Grenzbereicht gekauft werden.
Ampelphasen
Zusätzlich zu den normalen Ampelphasen „grün“, „gelb“ und „rot“, gibt es die Phase des „grün-Blinken“. Dieses Blinken kündigt das Ende der Grün-Phase an. Das Befahren einer Kreuzung ist noch erlaubt, wenn sichergestellt ist dass die Kreuzung rechtzeitig wieder verlassen wird.
Eine kleine Ampelkunde der Gemeinde Wien >>>
Telefonieren
Telefonieren während des Fahrens ist ausschließlich mit Freisprechanlage erlaubt. Es drohen hohe Strafen.
Parken in Wien
Die meisten Bezirke sind von einer Kurzparkregelung betroffen, die jeweiligen Hinweistafeln geben Auskunft. Parkscheine sind in Trafiken (Tabakhändler, Kiosk), Automaten der Wiener Linien in U-Bahn Stationen, bei Tankstellen und den Autofahrerclubs Arbö und Öamtc erhältlich. Bewohner eines Bezirkes (Hauptwohnsitz) in dem eine Parkregelung herrscht, können ihre Parkberechtigung (Parkpickerl) im Magistratischen Bezirksamtes ihres Bezirkes beantragen.
Alle Informationen über Parken in Wien >>>
Mehr Information: ÖAMTC, ARBÖ, ASFINAG, Baustelleninfo