Einreise und Aufenthalt (EWR - Bürger)

EWR - Bürger (Bürger aus EU, Liechtenstein, Island und Norwegen) und Schweizer benötigen für die Einreise kein Visum und haben ein Aufenthaltsrecht von 3 Monaten.

Der Aufenthalt kann länger als drei Monate dauern, wenn eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt ist:

 

  • eine Beschäftigung liegt vor (Angestellte, Selbständigkeit);
  • es liegen ausreichende Mittel vor, um die Existenz inkl. jener der Angehörigen und einen umfassenden Schutz durch eine Krankenversicherung zu gewährleisten;
  • eine Ausbildung wird absolviert und die Existenz ist abgesichert;
  • Ehegatte, Partner oder Verwandter in gerader Linie ist (Kind, Enkelkind etc.);

Für den Aufenthalt ist eine Anmeldebescheinigung spätestens 4 Monate nach Einreise zu beantragen, bzw. nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts eine Bescheinigung des Daueraufenthaltes. Angehörige von Personen mit Aufenthaltsrecht erhalten eine Aufenthaltskarte und nach 5 Jahren ununterbrochenen Aufenthalts eine Daueraufenthaltskarte.

 

In Wien wurde ein "one stop shop" für EWR Bürger eingerichtet. 

http://www.wien.gv.at/verwaltung/personenwesen/pdf/factsheet-standorte-einwanderung.pdf

 

 

Einreise und Aufenthalt von Bürgern aus Drittstaaten

Drittstaaten sind alle Staaten außer den Staaten des EWR (EU, Liechtenstein, Island und Norwegen). Die Schweiz ist ebenso ein Drittstaat, ist aber aufgrund von bilateralen Regelungen ausgenommen.

 

Angehörige von Drittstaaten, die sich länger als 6 Monate in Österreich aufhalten wollen, benötigen eine Aufenthaltstitel.

 

Die Details für den Aufenthalt von Drittstaatenangehörigen können hier abgerufen werden.

Alle Details sind auf www.help.gv.at nachzulesen.

Im Normalfall ist der Aufenthalt bei der Bezirkshauptmannschaft anzumelden, in den Magistratsstädten  bei den Magistraten. In Wien ist die Magistratsabteilung 35 zuständig.

 

 

Bei Einzug, Umzug und Auszug ist die Meldung bei der zuständigen Meldebehörde vorzunehmen.

 

Reisen mit Tieren

Für die Mitnahme von Hunden, Katzen, Frettchen ist im EWR Raum der "Heimtierausweis" (pet passport), der vom Tierarzt ausgestellt wird, nötig. Zuständig ist das jeweilige Gemeindeamt oder das Magistrat. Das Tier muss mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein, auf dem die Mikrochipnummer und die letzte Tollwutimpfung eingetragen sind.

 

Alle Tiere brauchen eine aufrechte Tollwutimpfung, es kann bei der Einreise eine Tollwutuntersuchung durchgeführt werden. Alle mitreisenden Tiere müssen bei der Einreise unaufgefürdert beim Zollamt mit Dokumenten angemeldet werden  (Ausnahmen für Reisende aus EU-Länder). Details des Finanzministeriums unter www.bmf.gv.at > Reise > Wichtige Einfuhrverbote und Einfuhrbeschränkungen > Reisen mit Tieren.

 

Mehr Informationen auf der internationalen Tierkennzeichnungsdatenbank www.animaldata.com.

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