Arbeiten in Österreich

 

Als Beschäftigung im Sinne des Ausländer-beschäftigungsgesetzes gilt neben einem Arbeitsverhältnis auch ein Ausbildungsverhältnis, also etwa eine Lehre, und auch die Verwendung in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis, etwa einem freien Dienstvertrag.

 

Mit einigen Aufenthaltstiteln ("Daueraufenthalt - EG", "Rot-Weiß-Rot Karte plus", Niederlassungsnachweis") kann ohne Weiteres eine unselbständige Arbeit ausgeübt werden. Die Rot-Weiß-Rot-Karte gilt ab Mitte 2017 für 2 Jahre (statt wie bisher 1 Jahr)

 

Liegt keiner dieser Aufenthaltstitel vor, benötigen Sie eine Bewilligung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Wenn keiner der oben angeführten Titel vorliegt, brauchen Sie eine Beschäftigungsbewilligung. Eine Beschäftigungsbewilligung ist auf einen bestimmten Arbeitsplatz und eine bestimmte Tätigkeit beschränkt und wird befristet  (höchstens 1 Jahr) erteilt. Sie wird vom zukünftigen Arbeitgeber beantragt.

 

Eine Arbeitserlaubnis erhalten Sie, wenn Sie in den letzten 14 Monaten insgesamt 52 Wochen legal beschäftigt waren und eine Rot-Weiß-Rot Karte haben.

 

Mit einem Befreiungsschein können Sie im gesamten Bundesgebiet arbeiten, wenn Sie rechtmäßig niedergelassen sind. Ein Befreiungsschein gilt für fünf Jahre und wird ausgestellt, wenn Sie in den letzten acht Jahren mindestens fünf Jahre legal in Österreich beschäftigt waren, das letzte Schuljahr in Österreich absolviert haben und ein Elternteil während der letzten fünf Jahre mindestens drei Jahre legal beschäftigt war.

 

Ausführliche Informationen erhalten Sie bei der Arbeiterkammer.

Berufsanerkennung

Informationen über die Anerkennung der schulischen Ausbildungen und der Berufsausbildungen und den Berufseinstieg (Jobsuche, Selbständigkeit) bietet die Seite www.berufsanerkennung.at.

 

Viele nützliche und wichtige Inforamtionen bieten die Broschüren "Österreich von Anfang an" und "Leben und Arbeiten in Österreich"

Erleichterungen bei der Rot-Weiß-Rot-Karte ab Mitte 2017

Qualifizierte Personen aus Drittstaaten erhalten Erleichterungen beim Arbeitsmarkt- und Universitätszugang im Ausländerbeschäftigungs,- Niederlassungs,- und Aufenthaltsgesetz.

Mit einem Bachelor-Studium erhält man leichter die Rot-Weiss-Rot-Karte. Studenten dürfen während Ihres Studiums 20 Stunden pro Woche arbeiten.

Erleichterungen gibt es auch für Start-up Gründer aus Drittstaaten.

 

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