Familienbeihilfe

Anspruch auf Familienbeihilfe haben österreichische Staatsbürger, Bürger aus EU/EWR-Staaten und der Schweiz, weiters Angehörige von Drittstaaten, die sich legal in Österreich aufhalten (Aufenthaltstitel) und anerkannte Flüchtlinge nach dem Asylgesetz, wenn sie ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und mit dem Kind in einem gemeinsamen Haushalt leben und das Kind noch nicht 18 Jahre alt ist, oder das Kind 18 Jahre alt ist und eine Ausbildung macht (Lehre, Schule, Studium etc.). Die Familienbeihilfe kann bis zum Ende des 24. Lebensjahres, mit Ausnahmen bis zum Ende des 25. Lebensjahres bezogen werden.

Mehr zur Familienbeihilfe.

Karenz

Nach Ende des Mutterschutzes beginnt die Karenz in der ein Elternteil Kinderbetreuungsgeld erhält. Es gibt verschiedene Varianten und Karenzzeiträume. Der Maximalzeitraum und die Höhe des monatlichen Entgeltes richten sich in jeder Variante nach der Betreuung durch beide Elternteile. Die zeitliche Maximalvariante 30 + 6 heißt, dass ein Elternteil die Kinderbetreuung für 30 Monate übernimmt, der andere Elternteil für 6 Monate.

Hier finden Sie einen Vergleich der verschiedenen Varianten, weiterführende Informationen gibt es auf den Seiten der Arbeiterkammer.

Ab 1. März 2017 gibt es neue Regelungen, die einen Bonus vorsehen, wenn sich Väter auch an der Betreuung beteiligen.

 

Kindergarten

Die Kompetenz für die Regelung der Rahmenbedingungen der Kindergärten fällt in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Seit dem Kindergartenjahr 2010/2011 wurde ein halbtägiger Kindergartenbesuch (16 Stunden pro Woche) für Kinder die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollendet haben, eingeführt. Dieser Besuch ist kostenlos (Gratiskindergartenjahr), jedoch verpflichtend.

 

Die Anmeldung zum öffentlichen Kindergarten erfolgt beim zuständigen Gemeindeamt bzw. Magistrat. 

 

 



Schulen

 Für alle Kinder, die das 6. Lebensjahr vollendet haben, besteht ab dem kommenden 1. September die allgemeine Schulpflicht und dauert neun Schuljahre.

Die ersten vier Schuljahre werden durch den Besuch einer Volksschule (oder einer Sonderschule) absolviert.

Das 5. bis zum 8. Schuljahr kann in einer Hauptschule, einer AHS (allgemein bildenden höheren Schule) oder einer Sonderschulstufe absolviert werden.

Im 9. Schuljahr kann eine Polytechnische Schule (im Normalfall im Anschluss an eine Hauptschule) oder eine mittlere oder höhere Schule, auch berufsbildende Schule besucht werden.

Seit kurzer Zeit gibt es einen Modellversuch, alle Kinder des 5. bis zum 8. Schuljahr gemeinsam in einer Neuen Mittelschule zu unterrichten.

Die allgemein bildende höhere Schule und die berufsbildenden Schulen schließen mit einer Matura (Abitur) ab.

Internationale Schulen

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