Bei jeder Reise in ein anderes Land (auch innerhalb der Schengen Staaten) ist ein Reisedokument (Reisepass oder innerhalb der EU auch ein gültiger Personalausweis) nötig. Ein Führerschein oder ein Identitätsausweis ist kein gültiges Reisedokument.
Der Antrag auf Aufstellung eines Reisepasses muss persönlich erbracht werden. Auch Kinder müssen persönlich anwesend sein, wenn für sie ein Reisepass ausgestellt wird.
Bei Namensänderung nach einer Hochzeit muss ein neuer Reisepass ausgestellt werden.
Ab 15.Juni 2012 müssen Kinder über einen eigenen Reisepass verfügen, die Eintragung in den Pass der Eltern ist nicht mehr zulässig.
Voraussetzung für den Antrag eines österreichischen Reispasses ist die österreichische Staatsbürgerschaft. Hier geht es zu den Details.
Für alle anderen Staatsbürger gelten die Bestimmungen ihres Heimatlandes.